Wer Anspruch auf ein Kassenhörgerät hat
Anspruch auf ein Hörgerät zum Nulltarif hat jeder gesetzlich Versicherte mit ärztlich festgestelltem Hörverlust. Der HNO-Arzt stellt die Verordnung aus, der Akustiker in Hemme übernimmt den Rest und rechnet direkt mit der Kasse ab. Sie zahlen zehn Euro pro Gerät, Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre gar nichts.
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