Wer Anspruch auf ein Kassenhörgerät hat
Anspruch auf ein Hörgerät zum Nulltarif hat jeder gesetzlich Versicherte mit ärztlich festgestelltem Hörverlust. Der HNO-Arzt stellt die Verordnung aus, der Akustiker in Mörfelden-Walldorf übernimmt den Rest und rechnet direkt mit der Kasse ab. Sie zahlen zehn Euro pro Gerät, Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre gar nichts.
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